Statement von Adefra e.V. – anlässlich der aktuellen Förderzusage des Bundestages an das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), mit insgesamt neun Millionen Euro zur Stärkung der Rassismus-Forschung in Deutschland
- by Black Feminist Power
Sieben Thesen zur Dringlichkeit von Black Studies (in) Deutschland – Angesichts der beginnenden Institutionalisierung von Rassismusforschung als Integrationsforschung
Die Schwarzen politischen Communities begrüßen es ausdrücklich, dass die Politik zunehmend das virulente Problem des strukturellen und institutionalisierten Rassismus in Deutschland ernstnimmt und thematisiert. Auch begrüßen wir ausdrücklich die Initiative der Politik Rassismusforschung nachhaltiger unterstützen zu wollen. Allerdings wirft die aktuelle Entscheidung des Bundestages, die Forschung zu Rassismus in Deutschland mit einer dreijährigen Fördersumme von insgesamt 9 Mill zu stimulieren und diese Summe ausschließlich dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) zuzusprechen, Fragen und Irritationen bei mehrfachvulnerablen, rassistisch marginalisierten Communities auf. Die alleinige Anbindung einer solchen Forschung an das DeZIM halten wir für einen problematischen Weg. Eine Tiefenwirkung und damit nachhaltige Ergebnisse zur Bekämpfung von systemischem, institutionalisierten Rassismus aufzubauen, kann nicht auf der Basis von quantitativer Forschung erzielt werden. Eine durchaus notwendige sogenannte >Betroffenenerhebung< und ein institutions- und strukturbezogenes „Rassismus-Monitor“, wie es das DeZIM plant, muss aus einer rassismuserfahrenen und -kritischen Forschungsperspektive generiert werden und in einer intersektional-solidarischen Bewegungsinfrastruktur verankert sein. Diese wichtigen Bedingungen sind mit der Förderentscheidung des Bundestages nicht erfüllt.
Wir formulieren im Folgenden 7 Thesen, die in unserem Verständnis grundlegend sind für die Errichtung einer intersektionalen, institutions- und strukturbezogenen Rassismusforschung:
1) Anerkennung trans-diasporischen bewegungsgeschichtlichen Wissens: Die Tatsache, dass es in Deutschland eine allgemein wahrnehmbare diskursive Öffnung gibt, über strukturellen Rassismus nicht nur in den USA, sondern auch hier in unseren eigenen gesellschaftlichen Verflechtungen zu sprechen, verdanken wir einer transnationalen afrodiasporischen Bewegung. Die #Black-Lives-Matter-Bewegung hat durch ihre kontinuierliche, öffentliche Widerständigkeit auch in Deutschland die Besprechbarkeit von Anti-Schwarzen Rassismus maßgeblich ermöglicht. Die Rezeption dieser transnationalen Bewegung basiert gerade in Deutschland vor allem auf den Konzeptentwicklungen und Wissensproduktionen von Schwarzen und PoC-Wissenschaftler*innen der letzten zwei Jahrzehnte.
2) Anerkennung der epistemischen Bedeutung der Erforschung von Anti-Schwarzen Rassismus: Schwarzes Leben ist kein Markt, auf dem sich weiße Wissenschaftler*innen neue Thematisierungen für ihren Karriereaufbau extrahieren können. Gleichzeitig werden Schwarze Wissenschaftler*innen und Schwarze (kollektive) Wissensproduktionen stets nur zum temporären Expertisen-„Austausch“ geladen und in Verfahrens- und Maßnahmeentwicklungen eingebunden. Es ist nach wie vor gängige Praxis, dass weiße Forschungsperspektiven individuell wie institutionell den Diskurs um Rassismus-(Forschung) steuern und bestimmen. Dabei folgen die heutigen Entscheidungen einer langen deutschen Wissenschaftsgeschichte, die dazu beigetragen hat, dass Anti-Schwarzer Rassismus fast gänzlich aus dem Kollektivbewusstsein in Deutschland herausgeschrieben wurde. Dazu gehört, dass Schwarze Wissenschaftler*innen, die maßgeblich zu einem Korpus von einschlägigen Arbeiten zu diesem Themenkomplex beigetragen haben, ignoriert und übersehen werden. Ihre wissenschaftlichen Erzeugnisse werden zwar verwertet aber erneut marginalisiert. Erfahrungsbasiertes, herrschaftsreflektierendes Wissen zu Anti-Schwarzen Rassismus bildet die Grundlage einer auf Veränderung und Gleichstellung angelegten Forschungsarbeit zum Abbau von Anti-Schwarzen Rassismus. Diese spezifischen gesellschaftlichen Beiträge und wissenschaftlichen Erträge müssen bei der Etablierung der Rassismusforschung re/zentriert werden.
3) Überwindung des Integrations- und Migrationsmodells: Mit der Förderentscheidung für das DeZIM bekennt sich der Bundestag dazu, Forschungen zu strukturellem/institutionellem Rassismus unter der Folie von Integrations- und Migrationsforschung zu etablieren. Die meisten rassismuserfahrenen politischen Communities und Kollektive in Deutschland finden sich jedoch in dieser Integrations- und Migrationsmatrix nicht wieder. Mehrere der im Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAPR, 2017) anerkannten vulnerablen Gruppen sind im DeZIM nicht hinreichend vertreten. Ihre Marginalisierungs- und Dehumanisierungsrealitäten können nicht in einer solchen Matrix der >Integration< er/beforscht werden. Die Förderentscheidung des Bundestages trägt nicht dazu bei, diese historische Chance eine Forschung zu etablieren, die nachhaltig die Probleme der institutionalisierten und strukturellen Verflechtungen von Rassismen in Deutschland herausarbeitet, gerecht zu werden. Vielmehr unterstützt und stärkt diese Entscheidung das Integrations- und Migrationsmodell, in dem rassismuserfahrene Lebensrealitäten oftmals paternalistisch und klientifizierend behandelt werden. Rassismusforschung als Integrationsforschung ist kein zukunftstauglicher Ansatz für eine rassismus- und diskriminierungskritisch orientierte hyperdiverse, postmigrantische Gesellschaft.
4) Repräsentanz statt Lobbyismus: Die mannigfaltigen Herausforderungen, vor denen wir als Gesellschaft stehen, lassen sich nicht adäquat begegnen, indem in den politischen, wissenschaftlichen und medialen Gremien, Räumen und Strukturen rassismuserfahrene Lebensrealitäten marginalisiert oder lediglich temporär konsultativ herangezogen werden. Ohne eigene Repräsentanz werden rassistisch marginalisierte Interessen nicht vertreten, werden unsere Wissensproduktionen nicht gefördert, kann unsere bewegungsgeschichtliche Arbeit keine nachhaltigen Infrastrukturen aufbauen. Es bedarf der Schaffung von Schwarzen diasporischen Repräsentationen in einschlägigen Gremien, damit wir für uns selbst sprechen können. Da im Kabinettsausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus die Position eine*r Antisemitismusbeauftragte*n als ständiger Gast möglich ist, muss in einem Ausschuss zur Bearbeitung von Rassismus gerade die Position einer Rassismusexpert*in eingerichtet werden.
5) Errichtung einer Stelle eine*r Beauftragte*n für Rassismus und Rassismuskritik: Es ist bezeichnend, dass es noch keine solche Stelle in Deutschland gibt. Während die Fördermittel zur Erforschung von Rassismus an eine Integrations- und Migrationsforschungseinrichtung gehen, ist es zudem nicht möglich, die eklatanten Leerstellen in der Besprechbarkeit und damit Beschreibbarkeit von institutionellen und strukturellen Rassismus bei solch einer Forschung konstruktiv zu flankieren. Dies könnte mit der einschlägigen Wissenserfahrung einer solchen Stelle möglich sein, wie es sich auch mit der Struktur de*r Antisemitismusbeauftragte*n zeigt. Deutschland braucht endlich die Einrichtung einer Stelle eine*r Beauftragte*n für Rassismus und Rassismuskritik, die die unabdingbare Verschränkung von rassismuserfahrenen Wissensproduktionen mit staatlichen Maßnahmeentwicklungen und Institutionalisierung bzw. Mainstreaming von Rassismuskritik herstellt.
6) Standardisierung von rassismuskritischen Förderkriterien und -praxen: Die o.g. Punkte machen deutlich, warum wir in der Zuwendungs- und Förderpraxis des Bundes (und der Länder) eine Standardisierung der Förderkriterien hinsichtlich der Verankerung einer rassismuskritischen Perspektive brauchen. Jede Förderentscheidung muss sich daran messen lassen, inwieweit es rassismuserfahrenes Wissen und Lebensrealitäten nicht nur einbindet, sondern es zur Grundlage der Forschungs-, Gleichstellungs- und Veränderungsarbeit macht. Diese muss zudem so in den politischen Communities eingebettet sein, dass deren Wissen wie Erfahrung nicht als „Fremdgruppen“erhebungen in der Forschung verwertet werden. Jede Forschung, die die zu beforschenden Gruppen nicht signifikant selbst mit als Expert*innen im Projekt verankert haben, ist eine „Fremdgruppen“forschung, die zur Reproduktion exkludierender Beschreibungen und Definitionen von BIPoC und der Re_Zentrierung einer autochton denkenden Mehrheitsgesellschaft beiträgt.
7) Unverzügliche Umsetzung einer Ressourcengerechtigkeit: Die Entscheidung des Bundestages zur Forschungsförderung des DeZIM zeigt einmal mehr, dass wieder Ressourcen dort gebündelt werden, wo sie bereits sind und wo sie systemimmanent und erhaltend verausgabt werden. Dies ist bereits ein zentrales Problem strukturellen Rassismus, welches mit dieser Entscheidung gleich mit reproduziert und verfestigt wird. Die Wissensproduktionen und Forschungen von afrodiasporischen und anderen NAP-spezifizierten rassistisch marginalisierten Gruppen werden weder zur Kenntnis genommen noch formal anerkannt. Sie erhalten keine strukturrelevanten Förderungen. Wir fordern Ressourcengerechtigkeit, die mit einer unverzüglichen Ressourcenumverteilung beginnt. Wir fordern daher sowohl das DeZIM als auch den Bundestag auf, erste Schritte zur Ressourcengerechtigkeit zu unternehmen: Das DeZIM sollte von der jährlichen Fördersumme von 3 Millionen 2/3 an den Bundestag zurückgeben bzw. die Verausgabung von nur einem Drittel veranschlagen. Der Bundestag beschließt eine jährliche Förderzusage von jeweils 1 Million für eine intersektionale Rassismusforschung aus Schwarzer sowie Sintezza- und Romnjaperspektive. Hier ist u.a. an die institutionelle Einrichtung von „Black Studies“ in Deutschland zu denken, die auf der Basis der >Black Studies Movement< - die es auch in Deutschland ohne institutionelle Einbindung seit 20 Jahren gibt – aufgebaut wird. Die Verausgabung dieser Fördersummen werden gemeinsam mit den politischen Communities getroffen.
nike
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